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Eigentümer haben ein Recht auf eine mangelfreie Immobilie

14.09.2012 von Helena

WARBURG – Jede Wohnungseigentümergemeinschaft braucht einen Verwalter. Er sorgt unter anderem für die Instandhaltung der Anlage. Dabei kann der Verwalter nicht nach eigenem Gutdünken verfahren, sondern ist an das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) gebunden und der Eigentümergemeinschaft verpflichtet, erläutert Rechtsanwältin Helena Jakobs aus der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte in Warburg. Daran sollten auch Investoren und Bauträger denken, die eine Immobilie gebaut haben und nun als Eigentumswohnungen veräußern. Auch wenn sie den Verwalter stellen, sollten sie diesen nicht ermutigen, eventuell während der Gewährleistungsfrist auftauchende Mängel zu ignorieren und deren Beseitigung zu verschleppen. Eigentümer haben ein Recht auf eine mangelfreie Immobilie und auf deren Instandhaltung durch den Verwalter. Sie können ihre Rechte gerichtlich durchsetzen. Das mag dauern, aber solche Praktiken sprechen sich herum und schaden dem Image des Investors und Bauträgers.

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