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Einladungsmail aufgrund Facebook-Funktion „Freunde finden“ stellt belästigende und somit unerlaubte Werbung dar

Die über die Facebook-Funktion „Freunde finden“ verschickte Einladungsmail ist Werbung. Wird sie ohne Einverständnis des Adressaten zugeschickt, so stellt dies eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG dar. Zudem verstößt die Funktion gegen den Wettbewerb, da sie den werbenden Charakter verschleiert und gegen den Datenschutz verstößt. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor – Kammergericht Berlin, Urteil vom 24.01.2014– 5 U 42/12.

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