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Einladungsmail aufgrund Facebook-Funktion „Freunde finden“ stellt belästigende und somit unerlaubte Werbung dar

Die über die Facebook-Funktion „Freunde finden“ verschickte Einladungsmail ist Werbung. Wird sie ohne Einverständnis des Adressaten zugeschickt, so stellt dies eine unzumutbare Belästigung im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG dar. Zudem verstößt die Funktion gegen den Wettbewerb, da sie den werbenden Charakter verschleiert und gegen den Datenschutz verstößt. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor – Kammergericht Berlin, Urteil vom 24.01.2014– 5 U 42/12.

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Kündigung nach Facebook-Beleidigung rechtens

Ein Bochumer Unternehmen hat einem Auszubildenden fristlos gekündigt. Der Grund: Er hatte seinen Arbeitgeber auf Facebook als Menschenschinder bezeichnet. Ein beleidigender Eintrag, fand das Gericht.

Beleidigungen in sozialen Netzwerken rechtfertigen fristlose Kündigungen. Die Richter des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm gaben einem Bochumer Unternehmen Recht, das einem Auszubildenden fristlos gekündigt hatte, nachdem der Mann den Arbeitgeber auf der Internetplattform Facebook als Menschenschinder und Ausbeuter tituliert hatte. Zur zitierten Webseite…

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