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Bewährungsstrafe für Internet-Abmahnbetrüger rechtmäßig

16.04.2013 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

BGH verwirft Revisionen im Prozess wegen verschickter E-Post-Karten:

Karlsruhe /Osnabrück (jur). Die eineinhalbjährige Bewährungsstrafe des Abmahnbetrügers und im Internet als „Abofallenkönig“ bekannten Michael Burat ist rechtmäßig. Wie das Landgericht Osnabrück am Dienstag, 16. April 2013, mitteilte, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Beschluss vom 3. April 2013 die Revisionen von Burat und des mitangeklagten Rechtsanwalts Bernhard S. verworfen (Az.: 3 StR 408/12).

Das Landgericht hatte die beiden Männer am 17. Februar 2012 wegen des Erschwindelns von Abmahngebühren von Kommunen, Unternehmen und der CDU zu einer eineinhalbjährigen und einer 15-monatigen Haftstrafe verurteilt (Az.: 15 KLs 35/09; JurAgentur-Meldung vom 20. Februar 2012). Die Haftstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Burat muss dafür aber 120.000 Euro an sechs gemeinnützige Einrichtungen zahlen, bei Bernhard S. wurden 12.000 Euro fällig, um weiter auf freiem Fuß bleiben zu können. Ein dritter Mitangeklagter erhielt eine siebenmonatige Bewährungsstrafe.

Die Täter hatten 2004 und 2005 Unternehmen, Kommunen und Parteien abgemahnt, die in ihrem Internetauftritt die Möglichkeit einer Versendung von elektronischen Postkarten vorsahen. Dabei behaupteten sie, auf diese Weise unerwünscht per E-Mail solche Werbe-Postkarten erhalten zu haben.

Tatsächlich hatten sie sich die elektronischen Werbe-Postkarten selbst zugeschickt, um die Betroffenen per Abmahnung durch den mitangeklagten Rechtsanwalt Bernhard S. zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung aufzufordern. Pro Abmahnung wurden so 532,90 Euro an Anwaltsgebühren fällig, die zwischen den Beteiligten aufgeteilt wurden. Im Wiederholungsfall kassierten sie eine Vertragsstrafe von 5.000 Euro. Allein von der CDU wurden so 15.000 Euro erfolgreich geltend gemacht.

Das Landgericht wertete das Vorgehen Burats in 38 Fällen als gewerbsmäßigen und in 33 Fällen als gewerbsmäßigen versuchten Betrug. Bernhard S. wurde in 31 Fällen wegen gewerbsmäßigen und in 33 Fällen wegen gewerbsmäßigen versuchten Betrugs für schuldig befunden. Schuldspruch und Urteile sind nach dem Karlsruher Beschluss rechtskräftig.

In einem weiteren Verfahren hat das Landgericht Frankfurt am Main Burat wegen versuchten Betruges zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt (Az.:1 Ws 29/09). Konkret ging es um Abo-Fallen im Internet. Dabei haben sich Internetnutzer für bestimmte Dienste wie einem Routenplaner oder einem Gedichte-Download-Server angemeldet, ohne zu ahnen, dass es sich hier um ein kostenpflichtiges Abonnement handelt. Die Preise werden bei Abo-Fallen immer gut versteckt, ein kostenfreies Angebot wird suggeriert. Die geforderten Abo-Gebühren wurden hier von einem Inkasso-Unternehmen eingetrieben.

Auch gegen diese Verurteilung hat Burat Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Über diese ist aber noch nicht entschieden.

 

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