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BGH: Markeninhaber können vom Domainnamen-Inhaber nicht ohne weiteres den Verzicht auf den Domainnamen verlangen

9.12.2004 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

Markeninhaber können nicht ohne weiteres verlangen, dass ein Domainnamen-Inhaber auf die Nutzung oder Registrierung des Namens verzichtet (hier: "weltonline.de"). Im Fall der bloßen Registrierung eines Gattungsbegriffs als Domainname kommt ein unlauteres Verhalten in der Regel nicht in Betracht. Unlauteres Verhalten kann lediglich vorliegen, wenn der Markeninhaber wettbewerbsrechtlich behindert wird (BGH 2.12.2004, I ZR 207/01). – Zur zitierten Website

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