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BMJ: Mehr Verbraucherschutz beim Vertrieb von Finanzdienstleistungen

14.12.2004 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

Das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen ist am 8. Dezember 2004 in Kraft getreten. Es setzt die EU-Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher in deutsches Recht um.

Nach dem Gesetz ist besser geschützt, wer Kredite per Post aufnimmt, eine Versicherung oder einen Rentenvertrag im Internet abschließt oder eine Geldanlage per Fax erwirbt. Die Anbieter sind zu umfassender Information verpflichtet. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern steht grundsätzlich ein vierzehntägiges Widerrufsrecht – wie auch im Versandhandel – zu. "Die neuen Vorschriften stärken das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Finanzgeschäften am Telefon oder per Mausklick", sagte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries. "Anbieter von Finanzdienstleistungen im Fernabsatz können sich nun auf europaweit einheitliche Anforderungen einstellen. Damit schaffen wir die Voraussetzungen, dass die Chancen moderner Informationstechnologien wirklich genutzt werden können." – Zur zitierten Website

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