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LG Kleve: Einmonatige Widerrufsfrist bei nicht ordnungsgemäßer Widerrufsbelehrung des gewerblichen Anbieters im Internet

12.03.2007 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

Ein gewerblicher Anbieter, der Waren über die Internet-Plattform ebay verkauft, muss dem Verbraucher die Belehrung über sein Widerrufsrecht in einer Urkunde oder in ähnlich dauerhafter Weise zur Verfügung stellen. Hält er sich daran, so kann der Verbraucher den Vertrag nur innerhalb von zwei Wochen ab Vertragsschluss widerrufen. Anderenfalls gilt eine Widerrufsfrist von einem Monat, die zudem erst dann beginnt, wenn der Anbieter die Belehrung ordnungsgemäß nachgeholt hat. Das entschied das Landgericht Kleve (Urteil vom 02.03.2007, Az.: 8 O 128/06. Zur zitierten Webseite…

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