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OLG Koblenz: Kündigungsrecht für Online-Provider

13.01.2004 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

Eine Vertragsklausel, nach der der Internet-Provider einen Vertrag über die Zurverfügungstellung eines Internet-Zugangs mit Mindestlaufzeit jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen kündigen kann, der Kunde aber nur mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der Mindestlaufzeit, verstößt gegen § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, da die in der unterschiedlichen Dauer der Vertragsbindung zum Ausdruck kommende Ungleichbehandlung der Vertragspartner gegen Treu und Glauben verstößt. – Zur zitierten Website

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