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S+K GmbH aus Paderborn meldet Insolvenz an

25.08.2020 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 10396 eingetragenen S + K GmbH, Frankfurter Weg 6, 33106 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Magdalena Sunal und Frau Alicja Aldona Jochymczyk-Czapka ist am 20.08.2020, um 13:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Strengerstraße 4 + 6, 33330 Gütersloh bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

2 IN 127/20
Amtsgericht Paderborn, 20.08.2020

Unsere Kanzlei Jakobs Juchem & Partner aus Warburg hat gegen die Firma S+K Immobilien GmbH vor dem Landgericht Paderborn unter dem 26.06.2019 ein Urteil in Höhe von 213.081,99 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 3.323,55 € und unter dem unter dem 23.10.2019 in Höhe von 163.073,44 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.874,92 € erstritten.

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