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Wohnungsbaugesellschaften brauchen Rechtsrat

29.08.2013 von Helena

Warburg – Wohnungsgesellschaften haben in Deutschland traditionell einen guten Ruf – und eine weit über hundertjährige Tradition. Vor allem nach dem Zweiten Weltkrieg bewältigten die Kommunen mit ihren Wohnungsbaugesellschaften den Löwenanteil des Wiederaufbaus in den Städten, erinnert Rechtsanwältin Helena Jakobs aus der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte in Warburg. Die Gesellschaften hatten dazu ihre eigenen, erfahrenen Planer oder beauftragten freie Architekten aus der Region. Hier hat sich einiges geändert: Nachdem es jahrzehntelang vor allem um die Verwaltung bereits gebauter Häuser ging, haben viele Gesellschaften ihr für das Bauen befähigte Personal im Laufe der vergangenen Jahrzehnte ausgedünnt, viele sind verkauft worden an Investorengruppen. Heute haben sie in der Regel niemanden mehr in ihren Verwaltungen, der tatsächlich planen und bauen kann und darf. Wer aber nun wegen erheblichen energetischen Umbauten oder im Rahmen der sogenannten Nachverdichtung in Städten Neubauvorhaben mit wechselnden Planungsbüros ausarbeiten will, der braucht baujuristischen Rat. Zu komplex sind heute die Bau- und Vergabevorschriften. Auch erfahrene Architekten können diese rechtliche Vielfalt nicht überblicken. Gerade jetzt, wo wieder viel gebaut werden soll, sollten die kommunalen Baugesellschaften ihr Geschäft auf baurechtlich solide Füße stellen. Die Erfahrung hat übrigens gezeigt, dass eine konsequente baujuristische Beratung von Beginn an hilft, kostspielige Verzögerungen und Probleme der Planung und Umsetzung frühzeitig aus der Welt zu räumen und daher letztlich mehr Geld einsparen kann, als zunächst gedacht.

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