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Bußgeldrecht

Inhalt des Bußgeldrechts ist grundsätzlich die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten. Das Ordnungswidrigkeitenrecht ist vom klassischen Strafrecht getrennt worden und man unterscheidet heute zwischen den Sanktionen der „Strafe“ und der „Geldbuße“. Die Verwandtschaft zum Strafrecht ist jedoch bis heute bestehe geblieben.

Das Bußgeldrecht betrifft in den meisten Fällen die Verkehrsteilnehmer. Der Staat reagiert mit einem Bußgeld auf kleinere Regelverstöße des Bürgers, wie etwa Geschwindigkeitsüberschreitungen und Rotlichtverstöße. Die Sanktionen werden hier im ersten Schritt im Wege des Bußgeldbescheides durch die Verwaltungsbehörde verhängt.

Wir beraten und vertreten unsere Mandanten bei einem Vorwurf der Begehung einer Ordnungswidrigkeit. Bei derartigen Verstößen handelt es sich zwar nicht um kriminelles Unrecht, die verhängten Bußgelder können jedoch ungeahnte Dimensionen erreichen. Aus diesen Gründen und insbesondere wegen der unterschätzen, oft weitreichenden, wirtschaftlichen Folgen widmet sich unsere Kanzlei diesem Rechtsgebiet mit der gleichen Intensität wie anderen klassischen Gebieten.