Pflichten aus einem Pferdeeinstellvertrag
Eine Pferdepension haftet nicht für Schäden durch verzögerte Tierbehandlung wegen Nichterreichbarkeit des Pferdeeigentümers.
Wer sein Pferd in einem Pensionsstall einstellt, sollte für den Fall einer plötzlichen Erkrankung seines Pferdes schnell erreichbar sein. Eine Verzögerung bei der Tierbehandlung aufgrund Nichterreichbarkeit der Pferdeeigentümerin kann den Inhabern der Pferdepension in der Regel nicht angelastet werden. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg hervor. Zur zitierten Webseite…