Klage der Firma ATMS Film wegen unlauterer geschäftlicher Handlungen
Die Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte aus Warburg vertritt die Warburger Filmproduktionsfirma ATMS Film in einem Prozess wegen unlauterer geschäftlicher Handlungen gegen die Stadt Warburg.
Hintergrund des Rechtsstreits ist ein Schreiben der Stadt Warburg, in dem die Leistung eines Unternehmens prominent herausgestellt wurde, ebenso wie auf der Facebook- und Internetseite der Stadt Warburg.
Die Rechtsprechung hat in einem vergleichbaren Fall bereits höchstrichterlich entschieden:
Wenn eine Kommune in amtlichen Nachrichten oder in Bürgerschreiben die Zusammenarbeit mit einem einzelnen Unternehmen prominent herausstellt, ohne zugleich auch andere Anbieter der in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen zu nennen, dann verstößt sie gegen Wettbewerbsrecht, vgl. BGH, Urt. v. 12. Juli 2012 – I ZR 54/11 – Solarinitiative.
Zum Artikel:
ATMS Film, Gewerblicher Rechtsschutz, Stadt Warburg, Unlautere geschäftliche Handlungen, UWG, Wettbewerbsrecht