Bau- und Architektenrecht
Das Bau- und Architektenrecht ist über einen langen Zeitraum zu einem der umfangreichsten Spezialgebiete für Rechtsanwälte geworden.
Hierbei steht das Bauvertragsrecht im Mittelpunkt. Das Bauvertragsrecht regelt die Beziehungen des Bauherrn zu den Vertragspartnern, die an der Ausführung der Bauarbeiten beteiligt sind. Hierzu zählen z.B. Handwerker, Architekten und Ingenieure.
Grundlage für das private Baurecht sind das Werkvertragsrecht und die nachbarschützenden Normen des Privatrechts.
Das insoweit abzugrenzende öffentliche Baurecht umfasst das öffentliche Planungsrecht (Bauleitplanung), das Bodenordnungsrecht (z. B. Erschließung, Recht der Baunutzung etc.) und das Bauordnungsrecht (früher Baupolizeirecht).
Im Bereich des Bau- und Architektenrechts sind wir insbesondere auf folgenden Gebieten tätig:
- Bauvertragsrecht
- Recht der Architekten und Ingenieure
- Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen
- Öffentliches Baurecht
Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Die Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht Helena Jakobs und Alexander Jakobs stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.