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Lebensversicherung: Vorzeitige Kündigung

4.09.2012 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

Wer eine Kapital-Lebensversicherung oder eine private Rentenversicherung ab Januar 1995 abgeschlossen und seither gekündigt hat, kann von seinem Versicherungsunternehmen Nachschlag fordern. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in vier Urteilen vom 12. Oktober 2005 (Az. IV ZR 162/03, 177/03 und 245/03) und vom 25. Juli 2012 (Urteil, Az. IV ZR 201/10) entschieden. Gleiches gilt für fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherungen (Urteil vom 26. September 2007, Az. IV ZR 321/05). Zur zitierten Website und einem Musterbrief an Ihren Versicherer…

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