Makler müssen auch über mögliche Einleitungen von formellen Denkmalschutzverfahren aufklären
Ein Makler verwirkt seinen Provisionsanspruch auch dann, wenn er in einem für den Auftraggeber wichtigen Punkt vorsätzlich oder grob leichtfertig falsche oder unvollständige Angaben macht. Die Aufklärungspflicht...