Wohnungsüberlassung an die Tochter stellt keine unbefugte Gebrauchsüberlassung dar
Eine unbefugte Gebrauchsüberlassung der Wohnung liegt nicht vor, wenn ein Mieter lediglich drei Monate im Jahr die Wohnung selbst bewohnt und den Rest der Zeit die Wohnung einer nahen Verwandten (hier:...