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OLG Schleswig: Rücksichtloser Trabrennfahrer muss für totes Rennpferd zahlen

Bei gefährlichen Sportarten begründet nicht jede Verletzung oder jeder leichte Regelverstoß eine Pflicht des Sportlers, für den entstandenen Schaden aufzukommen. Die Sorgfaltspflichten müssen vielmehr im besonders schweren Maße verletzt sein. Das Oberlandesgericht Schleswig sprach am 28.09.2011 dem Eigentümer des bei einem Trabrennen verletzten und anschließend eingeschläferten Pferdes Chaleska Schadensersatz in Höhe von rund 7.000 Euro gegen den beklagten Trabrennfahrer zu, dessen rücksichtsloses Verhalten zu Verletzung und späterem Tod des Tieres geführt hätten (Az.: 9 U 12/11). Zur zitierten Webseite

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