Mieterhöhungserklärungen müssen keine Erläuterungen zur Bildung der erhöhten Einzelmiete insgesamt enthalten
Der BGH hat festgestellt, dass in einer Mieterhöhungserklärung nach § 10 Abs. 1 S. 2 WoBindG nur die Erhöhung selbst zu erläutern ist, nicht dagegen die Bildung der erhöhten Einzelmiete insgesamt. Außerdem...