Zur „teilweisen“ Aufgabe der Vermietungsabsicht bei langjährigem Leerstand einer Wohnung
Aufwendungen für eine leerstehende Wohnung sind nicht (mehr) in vollem Umfang als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar, wenn der Steuerpflichtige den Entschluss...