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Provider müssen Kunden-Domains freigeben

Im Falle einer Kündigung sind Provider auch dann zur Freigabe der Webadresse verpflichtet, wenn nicht der Kunde, sondern der Provider bei der Vergabestelle Denic als Inhaber eingetragen ist. Dies hat das Oberlandesgericht (OLG) München in einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung festgelegt. – Zur zitierten Website

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