Anforderungen an die Bestätigung einer online erfolgten Bestellung
Stellen Allgemeine Geschäftsbedingungen (zulässigerweise) klar, dass bei Geschäften über das Internet die Bestellung des Kunden ein Kaufangebot ist, das durch die Bestätigung der Bestellung selbst angenommen wird, so genügt eine dem § 312 e BGB entsprechende Bestätigung des Zuganges der Bestellung nicht für die Annahme des Kaufangebotes.
(AG Wolfenbüttel ,Urteil vom 14.03.2003 – 17 C 477/02) – Zur zitierten Website