LG Köln: Zur wirksamen Einbeziehung von AGB bei Online-Verträgen
Um AGB im Internet handelt es sich dann nicht, wenn der Nutzer die Klausel nicht zwingend beim Vertragsschluss im Internet zur Kenntnis nehmen muss, sondern der Vertragspartner im Rahmen der Online-Buchung nur zufällig auf die betreffende Passage der Bestimmungen stoßen kann. – Zur zitierten Website