LG Frankfurt a.M.: Aufzeichnung von Telekommunikationsdaten
Ein Beschluss, durch den ein Telekommunikationsunternehmen verpflichtet wird, im Rahmen des Verdachts wegen einer Straftat nach § 184 StGB Auskunft über die Telekommunikation unter einer bestimmten Remote-IP zu erteilen, hat seine Rechtsgrundlage nicht in §§ 100 g, 100 h StPO, wenn kein Fall vorliegt, in dem die Daten grundsätzlich aufgezeichnet und gespeichert werden. – Zur zitierten Website