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LG Frankfurt a.M.: Aufzeichnung von Telekommunikationsdaten

Ein Beschluss, durch den ein Telekommunikationsunternehmen verpflichtet wird, im Rahmen des Verdachts wegen einer Straftat nach § 184 StGB Auskunft über die Telekommunikation unter einer bestimmten Remote-IP zu erteilen, hat seine Rechtsgrundlage nicht in §§ 100 g, 100 h StPO, wenn kein Fall vorliegt, in dem die Daten grundsätzlich aufgezeichnet und gespeichert werden. – Zur zitierten Website

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