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Bundeskabinett hat Entwurf des Justizkommunikationsgesetzes beschlossen

Am 28.7.2004 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Justizkommunikationsgesetzes (JKomG) beschlossen. Der Gesetzentwurf soll die rechtlichen Rahmenbedingungen schaffen, unter denen Anwälte ihre Schriftsätze statt in Papierform künftig elektronisch bei Gericht einreichen können. Damit sollen die Abläufe bei Gericht vereinfacht und beschleunigt werden. Zur elektronischen Übermittlung der Dokumente müssen sich die Anwälte eine Signaturkarte und die dazugehörige Software beschaffen. – Zur zitierten Website

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