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BGH: Kontrollpflichten von Ebay bei Namensklau

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Internetauktionsplattform Ebay beim Verstoß gegen Namensrechte eine Pflicht trifft, derartige Verletzungen im Rahmen des Zumutbaren zu verhindern (Urteil vom 10.04.2008; Az.: I ZR 227/05). Eine solche Verpflichtung bestehe schon nach der ersten Meldung des Verletzten. Allerdings bestehe nach dem Gesetz keine allgemeine Überwachungspflicht, die gespeicherten und ins Internet gestellten Informationen aktiv auf Rechtsverletzungen hin zu überprüfen. Hier gelangen Sie zur vollständigen Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs…

Ebay, IT-Recht, Namensrechte, Rechtsanwalt Warburg

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