EuGH stärkt Datenschutz von Landwirten
Die Rechtsvorschriften der Union über die Veröffentlichung von Informationen über die Empfänger von Mitteln aus den europäischen Landwirtschaftsfonds sind teilweise ungültig. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Verpflichtung zur Veröffentlichung der Namen natürlicher Personen, die Empfänger einer solchen Beihilfe sind, und der genauen Beträge, die sie erhalten haben, ist im Hinblick auf das Ziel der Transparenz eine unverhältnismäßige Maßnahme. Zur zitierten Webseite…
Agrarrecht, Beihilfe, EU-Agrarbeihilfen, Landwirtschaftsfonds