Schlechtes Wetter im Vorfeld einkalkulieren
WARBURG – Jedes Winter bringt Probleme und damit witterungsbedingte Unterbrechungen am Bau mit sich. Und obwohl sich dies jedes Jahr wiederholt, gibt es immer wieder Streit zwischen den am Bau Beteiligten, wer die Kosten dafür tragen soll. Rechtsanwältin Helena Jakobs aus der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte in Warburg rät hier dringend zu klaren vertraglichen Absprachen. Geklärt werden muss unter anderem, wie viele witterungsbedingte Ausfalltage einkalkuliert sind. Wer das Risiko darüber hinausgehender Ausfalltage trägt. Und wie die Ausfalltage gegebenenfalls monetär ausgeglichen werden. Je früher die Vereinbarungen feststehen, umso reibungsloser läuft der Bau – auch wenn wegen Schnee und Eis einmal nichts läuft.