Auch Kolumnen genießen einen markenrechtlichen Titelschutz
Der Titelschutz i.S.d. § 5 Abs. 3 MarkenG kann auch der Bezeichnung einer regelmäßig nur wenige Absätze umfassenden Kolumne zukommen, die zu einem bestimmten Themengebiet in einer Zeitung oder Zeitschrift erscheint. Dabei kommt es für die Frage der Verwechslungsgefahr maßgeblich auch auf Form und Inhalt der medialen Einbettung der angegriffenen Bezeichnung an. Zur zitierten Webseite…