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Handwerker sollten Kunden auf Steuerersparnis hinweisen

WARBURG – Hauseigentümer können mit Handwerkerrechnungen Geld sparen. Daran erinnert Rechtsanwältin Helena Jakobs aus der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte in Warburg. Sie rät kundenfreundlichen Handwerksfirmen, auf ihren Rechnungen ausdrücklich auf diese Steuersparmöglichkeit hinzuweisen. Wichtig ist der Hinweis, was genau Hausbesitzer absetzen können, nämlich die Lohnkosten, die ihnen durch Reparaturen oder Modernisierungen am eigenen Haus entstehen. Absetzbar sind neben den reinen Lohn- und Arbeitskosten auch die Maschinenkosten und Anfahrten, nicht aber das verbaute Material. Deshalb müssen die Positionen in der Rechnung auch strikt getrennt aufgelistet werden. Damit der Auftraggeber die maximal 6.000 Euro Lohnkosten pro Jahr auch von seiner Steuerschuld abziehen kann, braucht er außerdem eine ordentliche Rechnung, und diese muss per Überweisung bezahlt werden. Interessant für die Kunden ist auch: Wer für Modernisierungsarbeiten Zuschüsse aus öffentlichen Quellen bekommt, der kann die Steuerersparnis nicht zusätzlich geltend machen. Es gilt: entweder Steuerersparnis oder Zuschuss.

Handwerkerrechnungen, Hausbesitzer, Jakobs Rechtsanwälte in Warburg, Lohnkosten, Steuerersparnis, Zuschuss

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