Stadt Borgentreich verliert in mehreren Instanzen
Die Stadt Borgentreich hat in einem Prozess, in dem die Gegenseite von der Kanzlei Jakobs, Juchem & Partner aus Warburg vertreten wurde, in mehreren Instanzen verloren.
Gegenstand des Rechtsstreits war der Umstand, dass die Orgelstadt Borgentreich, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Rainer Rauch, in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren, dessen Streitwert auf 230,73 € festgesetzt wurde, einen Anwalt aus Bonn beauftragt hat und mit diesem Anwalt eine Vergütungsvereinbarung in Höhe von 200,00 € netto pro Stunde abgeschlossen hat.
Die Kosten in dem verwaltungsgerichtlichen Verfahren wurden aufgrund des geringen Streitwerts mit insgesamt 69,34 € festgesetzt, die Orgelstadt Borgentreich hatte jedoch aufgrund einer mit dem Anwalt aus Bonn abgeschlossenen Vergütungsvereinbarung statt 69,84 €, einen Betrag in Höhe von 1.368,50 € für die Beauftragung des Rechtsanwalts aus Bonn aufgewandt.
Diesen Betrag meinte die Orgelstadt Borgentreich zunächst durch Verwaltungszwangsverfahren beizutreiben, erst die Einschaltung des Verwaltungsgerichts Minden brachte die Orgelstadt Borgentreich von ihrem Vorhaben ab.
Es folgten ein Verfahren vor dem Amtsgericht Warburg sowie ein Berufungsverfahren vor dem Landgericht Paderborn.
Bei dem vor dem Amtsgericht Warburg durch die Kanzlei Jakobs, Juchem & Partner geführten Verfahren wurde die Klage gewonnen, die von der Orgelstadt Borgentreich, vertreten durch den Bürgermeister Herrn Rainer Rauch, eingelegte Berufung wurde einstimmig durch das Landgericht Paderborn wegen offensichtlicher Erfolglosigkeit verworfen.
Vor dem Hintergrund, dass die Orgelstadt Borgentreich, vertreten durch den Bürgermeister Rainer Rauch, in der ersten Instanz eingeräumt hat, sich noch einmal die Mühe gemacht zu haben, einen in der Region befindlichen Anwalt zu kontaktieren und zu überprüfen, ob eine Rechtsvertretung vor Ort zu den gesetzlichen Gebühren erfolgen kann, wurde bereits in der ersten Instanz die Ansicht vertreten, dass dieses offenkundig vor dem Hintergrund erfolgt ist, dass an dieser Stelle hier das Geld der Steuerzahler ausgegeben wurde und erkennbar Steuergelder verschwendet wurden.
Allein die Anreise von Warburg nach Borgentreich bzw. Warburg beträgt drei Stunden, aufgrund der Vergütungsvereinbarung wäre somit für die Hin- und Rückfahrt ein Betrag in Höhe von 1.200,00 € netto aufzuwenden.
Vor dem Hintergrund der bestehenden Vergütungsvereinbarung wunderte es dann auch im Weiteren nicht, dass trotz eindeutigen Hinweises des Landgerichts Paderborn die Schriftsätze der Prozessbevollmächtigten der Orgelstadt Borgentreich immer länger und länger wurden.
Das Landgericht in Paderborn teilte der Orgelstadt Borgentreich klar und deutlich mit, dass der Abschluss einer Honorarvereinbarung wegen der besonderen Lage eines Falles grundsätzlich erforderlich und zweckmäßig sein könnte, dieses ist jedoch nur anzunehmen, wenn ein zur Vertretung bereiter und geeigneter Rechtsanwalt zu den gesetzlichen Gebühren, etwa wegen der Aufwendigkeit des Rechtsstreits und des geringen Streitwerts oder wenn ein erforderlicher spezialisierter Anwalt zu den gesetzlichen Gebühren nicht gefunden werden kann.
Das Landgericht Paderborn teilte weiter der Orgelstadt Borgentreich mit, dass das ursprünglich zugrundeliegende Verfahren weder als zeitlich aufwendig noch rechtlich schwierig im Sinne der zitierten Rechtsprechung zu bezeichnen war, und es sich im Ergebnis um Standardprobleme handele, dieses rechtfertige nicht ansatzweise die abgeschlossene Honorarvereinbarung.
Erschwerend kam die eigentümliche Verhaltensweise der Orgelstadt Borgentreich hinzu, nicht nach einem Anwalt in der Region zu suchen, der für die gesetzlichen Gebühren arbeitet. Im Übrigen gab die Kammer des Landgerichts Paderborn der Orgelstadt Borgentreich bekannt, dass im hiesigen Gerichtsbezirk Anwälte einen Sachverhalt dieser Art auch zu den Konditionen nach dem RVG übernehmen und bearbeiten.
Auch ergibt sich aus dem Umstand, dass die Orgelstadt Borgentreich keinen Versuch unternommen hat, vor Beauftragung des Prozessbevollmächtigten auf Honorarbasis einen Anwalt zu finden, der nach den Abrechnungssätzen des RVG´s abrechnet, einen Verstoß gegen die sie treffende Schadensminderungspflicht.
Im Ergebnis hat die Kammer des Landgerichts Paderborn die von der Orgelstadt Borgentreich eingelegte Berufung wegen offensichtlicher Unbegründetheit keine Aussicht auf Erfolg eingeräumt und per Beschluss zurückgewiesen, wobei trotz offensichtlicher Unbegründetheit der Anwalt der Orgelstadt Borgentreich aufwendig vorgetragen hat, was ebenso zu Lasten des Steuerzahlers geht.
Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Die Kanzlei Jakobs Juchem & Partner aus Warburg steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.
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