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OLG Hamburg: «ag»-Domains für Aktiengesellschaften reserviert

Das Oberlandesgericht Hamburg hat die Rechte zur Nutzung von Domains mit dem Länderkürzel «ag» stark eingeschränkt. Die Richter entschieden, dass eine GmbH das Kürzel «ag» nicht führen dürfe, meldet der Internet-Branchendienst «heise.de». Auch eine Aktiengesellschaft dürfe nur eine dem Firmennamen entsprechende Domain nutzen (Urteil vom 16.06.2004, Az.: 5 U 162/03). – Zur zitierten Website

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