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Autor: Rechtsanwalt Alexander Jakobs

OLG Frankfurt: Telefonkunden haften bei Einbau einer Sperrvorrichtung nicht für 0190-Verbindungen

Ein Telefonkunde, dessen Telefon mit einer Sperrvorrichtung gegen 0190- Rufnummern ausgestattet ist, haftet grundsätzlich nicht für Verbindungen zu diesen Nummern, wenn ein Dritter die Sperrvorrichtung...

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Kein Telefonentgeltanspruch für Verbindungen, durch ein heimlich installiertes Anwahlprogramm (sogenannter Dialer)

Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Sie hat aus dem Telefondienstvertrag mit der Beklagten keinen Anspruch auf Zahlung der Verbindungskosten nach den erhöhten...

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