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Bundeskabinett hat neues Telekommunikationsgesetz beschlossen

2.02.2005 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

Das Bundeskabinett hat am 02.02.2005 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Auf der Grundlage des Ende Juni 2004 in Kraft getretenen Telekommunikationsgesetzes (TKG) werden damit die bisher in der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung enthaltenen Regelungen in das TKG integriert. Zugleich werde der Schutz der Verbraucher vor Missbrauch von Mehrwertdiensterufnummern gestärkt, teilt das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) mit. Der Entwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates. – Zur zitierten Website

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