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Seite: Bußgeldrecht

Neues aus dem Verkehrsrecht

Zum 1.4.2020 sollte die StVO geändert werden, und zwar sehr einschneidend, aufgrund eines Fehlers im Gesetzgebungsverfahren erfolgen die Änderungen jedoch mit einer zeitlichen Verzögerung.

Ein paar Einzelheiten:

1. Es wird teurer und das Fahrverbot kommt schneller! Bußgelder verdoppeln sich bei einer Überschreitung bis zu 21 km/h. Punkte gibt es ab einer Überschreitung von 16 km/h, und zwar innerorts und außerorts. Ein Fahrverbot droht jetzt bereits ab einer Überschreitung von mehr als 21 km/h innerorts (bisher waren es 31 km/h).

2. Wenn ich eine Rettungsgasse nicht bilde, kostet das 200,00 EUR, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot.

3. Eine Blitzer-App oder Radarwarnfunktion darf auf dem Handy zwar installiert sein, aber es ist verboten, sie zu verwenden.

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte im Verkehrsrecht, der Fachanwalt Peter Böning steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Ganz gleich, ob wir Sie als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung unterstützen oder projektweise begleiten: Wir sind Ihre Full-Service-Kanzlei für alle Antworten des Verkehsrechts, des Bußgeldrechts und des Strafrechts.

Sie entscheiden. Wir unternehmen etwas. Für Sie. Für den Mittelstand.

JAKOBS JUCHEM & PARTNER – Ihre Kanzlei in Warburg.

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Neuer Service der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte

Verkehrsunfälle passieren leider stündlich. Damit Sie alle Ihre Ansprüche durchsetzen können, brauchen Sie schnelle und professionelle Hilfe. Schadenfix.de ist ein neuer Service der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte in Warburg für Geschädigte sowie für Werkstätten, Sachverständige und Mietwagenunternehmen zur Regulierung von Unfallschäden über das Internet. Die Online-Plattform schadenfix.de erleichtert, verbessert und beschleunigt hierbei die Abwicklung von Unfallschäden. Deshalb haben wir für Sie diesen Internetdienst eingerichtet:

Zum Internetdienst der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte…

 

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Auch bei der Handynutzung als Navi droht Bußgeld

Nicht nur das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung ist ordnungswidrig, auch wer sein Mobiltelefon während der Fahrt in der Hand hält um es als Navigationshilfe zu nutzen, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dies entschied das OLG Hamm:

Ein 29-jähriger Mann aus Holzwickede hatte während einer Fahrt mit seinem Pkw ein Mobiltelefon in der Hand gehalten und auf dieses getippt, um es als Navigationsgerät zu nutzen. Dabei hatte er eine neben ihm befindliche Polizeistreife nicht bemerkt und prompt eine Geldbuße von 40 Euro kassiert.

Sein Einwand, das Verbot des § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) erfasse nicht die Benutzung des Mobiltelefons als Navigationshilfe blieb sowohl vor dem Amtsgericht Essen als auch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm ungehört.

Zur zitierten Webseite…

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