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Skonto muss vereinbart werden

15.09.2012 von Helena

WARBURG – Private Bauherren müssen meist auf den Cent achten, da lohnen sich Rabatte und Skonti. Im Baugewerbe sind sogenannte Skontovereinbarungen üblich, also die Reduzierung der Rechnungssumme, sofern diese innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt wird. Bis zu fünf Prozent Skonto sind in der Baubranche durchaus üblich. Skonto muss allerdings immer vorher vereinbart werden, erinnert Rechtsanwältin Helena Jakobs aus der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte in Warburg. Und die Regelungen dazu müssen eindeutig sein. Das heißt, es muss genau festgelegt sein in welcher Höhe und innerhalb welcher Fristen und von welchen Zahlungen Skonto in Abzug gebracht werden kann. Unbedingt einhalten sollten Auftraggeber die vereinbarte Skontofrist. Relevant ist nicht der Zeitpunkt der Zahlung, sondern der Stichtag des Zahlungseingangs auf dem Konto der beauftragten Bau- oder Handwerksfirma soweit nichts Anderweitiges vereinbart ist. Je nach Geldinstitut kann das bis zu drei Werktagen dauern.

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