BGH: Versandkosten und Umsatzsteuer dürfen beim Internetversandhandel auf gesonderter Seite stehen
Versandhändler, die das Internet als Plattform nutzen, sind grundsätzlich dazu verpflichtet, ihre Kunden auf die anfallende Umsatzsteuer und Lieferkosten hinzuweisen. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes...