logo

Geldsegen für AXA Krankenversicherte? LG Potsdam: Rückerstattung AXA private Krankenversicherung Tariferhöhung unwirksam!

Das Landgericht Potsdam hat in zweiter Instanz mit Urteil vom 27. September 2017 entschieden, dass die private Krankenversicherung Axa ihre Beiträge zu Unrecht angehoben hat.

Private Krankenversicherer dürfen ihre Beiträge erhöhen, um sie an die Kosten im Gesundheitssystem anzupassen. Dabei müssen sie allerdings die gesetzlichen Vorgaben beachten, wie die Überprüfung der Erhöhung durch einen unabhängigen Treuhänder.

Das LG Potsdam hat im vorliegenden Fall die Prämienerhöhungen der AXA Krankenversicherung der Jahre 2007-2013 für unwirksam erklärt, da der beauftragte Treuhänder nicht unabhängig gewesen sei. Das hat zur Folge, dass die Erhöhungen zurückgefordert werden können. In Zukunft darf der Kunde außerdem wieder die alte, niedrigere Prämie zahlen.

Betroffene sollten nicht mit der Überprüfung warten, da der Rückforderungsanspruch jeweils taggenau 10 Jahre nach der Zahlung verjährt.

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Die Fachanwälte für Helena Jakobs und Alexander Jakobs stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.

Ganz gleich, ob wir Sie als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung unterstützen oder projektweise begleiten: Wir sind Ihre Full-Service-Kanzlei für alle Antworten des Versicherungsrechts.

Sie entscheiden. Wir unternehmen etwas. Für Sie. Für den Mittelstand.

JAKOBS RECHTSANWÄLTE – Ihre Kanzlei in Warburg.

Thema: · · · · · · · · ·