Seite: Anwalt
Der Vorschussanspruch ist nach den voraussichtlich anfallenden erforderlichen Aufwendungen zu bemessen. Maßgeblich sind die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit entstehenden Kosten. Besteht Streit über die Frage, ob der Vorschuss nach einer günstigeren oder teureren Mängelbeseitigungsmethode zu bemessen ist, muss nach Ansicht des OLG Düsseldorf Beweis darüber erhoben werden, ob der Mangel nur mit der teureren Methode behoben werden kann. Dieser Streit darf nicht dem Verfahren über die Abrechnung des Vorschusses vorbehalten bleiben, OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.2023 – 22 U 300/21.
Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Die Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht Helena Jakobs und Alexander Jakobs stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.
Ganz gleich, ob wir Sie als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung unterstützen oder projektweise begleiten: Wir sind Ihre Full-Service-Kanzlei für alle Antworten des Baurechts und Architektenrechts im nationalen und internationalen Umfeld.
Sie entscheiden. Wir unternehmen etwas. Für Sie. Für den Mittelstand.
JAKOBS JUCHEM & PARTNER – Ihre Kanzlei in Warburg.
Thema: Anwalt · Baurecht · Berechnungsmethode · Kosten · Rechtsanwalt · Vorschuss · Vorschussanspruch · Warburg ·
Es ist zur Geltendmachung der Sekundärrechte nicht erforderlich, dass eine Mängelbeseitigungsaufforderung mit Fristsetzung zur (Nach-)Erfüllung erst zeitlich nach Entstehen des Abrechnungsverhältnisses erfolgt. Eine vor dem Entstehen des Abrechnungsverhältnisses erfolgte Aufforderung mit Fristsetzung ist als Anspruchsvoraussetzung ausreichend, wenn die als fertig gestellt angebotene Leistung zu diesem Zeitpunkt fällig war. Das hat das OLG Koblenz am 15.12.2022 entschieden, OLG Koblenz, Urteil vom 15.12.2022 – 1 U 516/22.
Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Die Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht Helena Jakobs und Alexander Jakobs stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.
Ganz gleich, ob wir Sie als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung unterstützen oder projektweise begleiten: Wir sind Ihre Full-Service-Kanzlei für alle Antworten des Baurechts und Architektenrechts im nationalen und internationalen Umfeld.
Sie entscheiden. Wir unternehmen etwas. Für Sie. Für den Mittelstand.
JAKOBS JUCHEM & PARTNER – Ihre Kanzlei in Warburg.
Thema: Ablehnung · Abrechnungsverhältnis · Frist · Fristsetzung · Kostenvorschuss · Mangelbeseitigung ·
Dem Bauüberwacher obliegt im Rahmen seiner Betreuungsaufgabe nicht nur die Wahrung der Rechte des Bauherrn (Auftraggebers) gegenüber den Bauunternehmern, sondern auch und zunächst die objektive Klärung der Mängelursachen, selbst wenn zu diesen eigene Planungs- oder Aufsichtsfehler gehören. Eine Vertragsverletzung durch pflichtwidrige Unterlassung jeglicher Untersuchung und Beratung, mit der der Bauüberwacher möglicherweise die Verjährung der gegen ihn selbst bestehenden Ansprüche herbeiführt, begründet einen weiteren Schadensersatzanspruch dahin, dass die Verjährung der gegen ihn gerichteten Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche als nicht eingetreten gilt. Das betont das OLG Brandenburg in seinem Urteil vom 01.12.2022, OLG Brandenburg, Urteil vom 01.12.2022 – 12 U 199/21
Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Die Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht Helena Jakobs und Alexander Jakobs stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.
Ganz gleich, ob wir Sie als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung unterstützen oder projektweise begleiten: Wir sind Ihre Full-Service-Kanzlei für alle Antworten des Baurechts und Architektenrechts im nationalen und internationalen Umfeld.
Sie entscheiden. Wir unternehmen etwas. Für Sie. Für den Mittelstand.
JAKOBS JUCHEM & PARTNER – Ihre Kanzlei in Warburg.
Thema: Architekt · Aufsichtsfehler · Mängel · Planugsfehler · Rechtsanwalt · Schadensersatz · Verjährung ·
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das vom Auftraggeber im Leistungsverzeichnis vorgeschlagene Produkt zu verwenden, wenn Teilleistungsbeschreibungen den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und vom Auftragnehmer keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurden. Eine solche vom Auftraggeber vorformulierte Regelung ist nach Ansicht des OLG Celle weder überraschend noch intransparent und benachteiligt den Auftragnehmer auch nicht unangemessen. Verwendet der Auftragnehmer ein anderes als das vertraglich vereinbarte Produkt, ist seine Leistung mangelhaft und der Auftraggeber ist zur Kündigung des VOB/B-Vertrags berechtigt, OLG Celle, Urteil vom 14.12.2022 – 14 U 44/22.
Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Die Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht Helena Jakobs und Alexander Jakobs stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.
Ganz gleich, ob wir Sie als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung unterstützen oder projektweise begleiten: Wir sind Ihre Full-Service-Kanzlei für alle Antworten des Baurechts und Architektenrechts im nationalen und internationalen Umfeld.
Sie entscheiden. Wir unternehmen etwas. Für Sie. Für den Mittelstand.
JAKOBS JUCHEM & PARTNER – Ihre Kanzlei in Warburg.
Thema: Bauvertrag · gleichwertig · intransparent · Leistungsverzeichnis · Produkt · Teilleistungsbeschreibung ·
Die Geltendmachung eines Kostenvorschussanspruchs durch den Auftraggeber wegen Mängeln setzt grundsätzlich eine ordnungsgemäße, fristbeinhaltende Mängelbeseitigungsaufforderung an den Auftragnehmer voraus. Eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung nebst Fristsetzung ist jedoch entbehrlich, wenn das Verhalten des Auftragnehmers von vorneherein zweifelsfrei und endgültig erkennen lässt, dass er einer Aufforderung zur Nacherfüllung nicht nachkommen wird. Einer Aufforderung zur Mängelbeseitigung nebst Fristsetzung bedarf es auch dann nicht, wenn sich der Auftragnehmer bei der Bauausführung derart unzuverlässig und nachlässig verhalten hat, dass dem Auftraggeber die Vornahme der Mängelbeseitigung durch den Auftragnehmer nicht mehr zuzumuten ist. Allein das Vorhandensein einer mangelhaften Leistung begründet in der Regel nicht die Unzumutbarkeit einer Nachbesserung durch den Auftragnehmer. Etwas anderes gilt, wenn in ungewöhnlicher Häufigkeit gegen die anerkannten Regeln der Technik verstoßen wurde, die Verstöße zu gravierenden Mängeln geführt haben und der Auftraggeber deshalb das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers endgültig verloren hat, so das KG., KG, Urteil vom 25.02.2022 – 21 U 1099/20; BGH, Beschluss vom 16.11.2022 – VII ZR 69/22 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).
Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Die Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht Helena Jakobs und Alexander Jakobs stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.
Ganz gleich, ob wir Sie als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung unterstützen oder projektweise begleiten: Wir sind Ihre Full-Service-Kanzlei für alle Antworten des Baurechts und Architektenrechts im nationalen und internationalen Umfeld.
Sie entscheiden. Wir unternehmen etwas. Für Sie. Für den Mittelstand.
JAKOBS JUCHEM & PARTNER – Ihre Kanzlei in Warburg.
Thema: Auftragnehmer · Kostenvorschuss · Leistungsfähigkeit · Mängel · Nachbesserung · Nacherfüllung · Regeln der Technik · Unzumutbarkeit · unzuverlässig · Vertrauen ·
Ein Werk ist auch dann mangelhaft, wenn die Ursachen des Mangels in der Sphäre des Auftraggebers – etwa eine fehlerhafte Planung – begründet sind. Der Unternehmer ist aber von der Haftung für Mängel befreit, wenn er seine Bedenkenhinweispflicht erfüllt hat. Ein Bedenkenhinweis ist nicht deshalb entbehrlich, weil der Besteller ein professionelles Bauunternehmen ist oder es bei anderen Bauvorhaben in der Vergangenheit zu ähnlichen Mangelsymptomen gekommen ist. Auch gegenüber professionellen Bestellern besteht eine Bedenkenhinweispflicht. Ein zur Haftungsbefreiung führender Bedenkenhinweis – der bei BGB-Verträgen nicht zwingend in Schriftform zu erteilen ist – setzt voraus, dass der Besteller ausreichend gewarnt wird. Die nachteiligen Folgen und die sich daraus ergebenden Gefahren der unzureichenden Vorgaben müssen konkret dargelegt werden, damit dem Besteller die Tragweite der Nichtbefolgung klar wird. Allgemeine und vage Hinweise genügen nicht. Darauf weist das OLG Düsseldorf in seinem Urteil vom 02.12.2022 hin, OLG Düsseldorf, Urteil vom 02.12.2022 – 22 U 113/22.
Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Die Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht Helena Jakobs und Alexander Jakobs stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.
Ganz gleich, ob wir Sie als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung unterstützen oder projektweise begleiten: Wir sind Ihre Full-Service-Kanzlei für alle Antworten des Baurechts und Architektenrechts im nationalen und internationalen Umfeld.
Sie entscheiden. Wir unternehmen etwas. Für Sie. Für den Mittelstand.
JAKOBS JUCHEM & PARTNER – Ihre Kanzlei in Warburg.
Thema: Anwalt · Baurecht · Bedenkenanmeldung · Bedenkenhinweispflicht · Fachanwalt · Haftungsbefreiung · Schriftform · Warburg · Werkvertrag ·
Der Anbau von zwei Balkonen mit Glasdach und Außentreppe an ein bestehendes Gebäude stellt keine erhebliche Umbaumaßnahme i.S.d. § 650i Abs. 1 BGB dar und begründet daher keinen Verbraucherbauvertrag, so das OLG Stuttgart in seinem Urteil vom 21.12.2021, OLG Stuttgart, Urteil vom 21.12.2021 – 10 U 149/21.
Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Die Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht Helena Jakobs und Alexander Jakobs stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.
Ganz gleich, ob wir Sie als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung unterstützen oder projektweise begleiten: Wir sind Ihre Full-Service-Kanzlei für alle Antworten des Baurechts und Architektenrechts im nationalen und internationalen Umfeld.
Sie entscheiden. Wir unternehmen etwas. Für Sie. Für den Mittelstand.
JAKOBS JUCHEM & PARTNER – Ihre Kanzlei in Warburg.
Thema: Architektenrecht · Baurecht · Fachanwalt · Rechtsanwalt · Verbraucherbauvertrag · Warburg ·
Wird der bauplanende und -überwachende Architekt zur Beurteilung der Ursache eines Feuchtigkeitseintritts hinzugezogen, muss es ihm auffallen, dass Leistungen entgegen der eigenen Planung fehlen und das Werk des Auftragnehmers mangelhaft ist. Die Kenntnis oder grobe Unkenntnis des Architekten muss sich der Auftraggeber als seinem Wissensvertreter nach Ansicht des OLG Düsseldorf verjährungsrechtlich zurechnen lassen, vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2020 – 21 U 51/19; BGH, Beschluss vom 13.01.2021 – VII ZR 35/20 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).
Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Die Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht Helena Jakobs und Alexander Jakobs stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.
Ganz gleich, ob wir Sie als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung unterstützen oder projektweise begleiten: Wir sind Ihre Full-Service-Kanzlei für alle Antworten des Baurechts und Architektenrechts im nationalen und internationalen Umfeld.
Sie entscheiden. Wir unternehmen etwas. Für Sie. Für den Mittelstand.
JAKOBS JUCHEM & PARTNER – Ihre Kanzlei in Warburg.
Thema: Architekt · Architektenwissen · Baurecht · Verjährung · Werkvertrag ·
Entscheidend für die Berechnung des verringerten Steuersatzes ist der Zeitpunkt der Abnahme. Das Datum des Vertragsschlusses ist unerheblich, genauso wie der Zeitpunkt der Rechnungsstellung. Für die Mehrwertsteuer kommt es auf den Zeitpunkt der Leistungserbringung an, stellvertretend dafür steht die Abnahme des Bauwerks. Nur wenn die Bauabnahme der gesamten Baumaßnahme im zweiten Halbjahr 2020 stattfindet, gilt der verminderte Steuersatz. Hat ein Bauherr zuvor bereits Abschlagszahlungen geleistet, die mit 19 % versteuert sind, erhält er mit der Endabrechnung einen Ausgleich.
Haben die Bauherren und der Hausbauunternehmer im Vertrag jedoch einen Bruttopreis vereinbart, z. B. 400.000,00 € incl. Umsatzsteuer, ändert sich aus der Sicht des Bauherrn an dieser Summe nichts. Handelt es sich bei dem vereinbarten Preis um einen Nettopreis, bzw. ist die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen, kommt der Bauherr in den Genuss des herabgesetzten Steuersatzes.
Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Die Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht Helena Jakobs und Alexander Jakobs stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.
Ganz gleich, ob wir Sie als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung unterstützen oder projektweise begleiten: Wir sind Ihre Full-Service-Kanzlei für alle Antworten des Baurechts und Architektenrechts im nationalen und internationalen Umfeld.
Sie entscheiden. Wir unternehmen etwas. Für Sie. Für den Mittelstand.
JAKOBS JUCHEM & PARTNER – Ihre Kanzlei in Warburg.
Thema: 16 % · 19 % · Abnahme · Abschlagszahlungen · Anhahme · Bauvertrag · Berechnung · Bruttopreis · COVID-19 · Hausbau · Leistungszeitpunkt · Mehrwertsteuer · Nettopreis · Pandemie · Verminderte Mehrwertsteuer · Werkvertrag ·
Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn unter HRB 10396 eingetragenen S + K GmbH, Frankfurter Weg 6, 33106 Paderborn, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerinnen Frau Magdalena Sunal und Frau Alicja Aldona Jochymczyk-Czapka ist am 20.08.2020, um 13:04 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Moritz Sponagel, Strengerstraße 4 + 6, 33330 Gütersloh bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2 IN 127/20
Amtsgericht Paderborn, 20.08.2020
Unsere Kanzlei Jakobs Juchem & Partner aus Warburg hat gegen die Firma S+K Immobilien GmbH vor dem Landgericht Paderborn unter dem 26.06.2019 ein Urteil in Höhe von 213.081,99 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 3.323,55 € und unter dem unter dem 23.10.2019 in Höhe von 163.073,44 € sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 2.874,92 € erstritten.
Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie nicht, Kontakt zu uns aufzunehmen. Die Fachanwälte für Bau- und Architektenrecht Helena Jakobs und Alexander Jakobs stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Verfügung.
Ganz gleich, ob wir Sie als Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung unterstützen oder projektweise begleiten: Wir sind Ihre Full-Service-Kanzlei für alle Antworten des Baurechts und Architektenrechts im nationalen und internationalen Umfeld.
Sie entscheiden. Wir unternehmen etwas. Für Sie. Für den Mittelstand.
JAKOBS JUCHEM & PARTNER – Ihre Kanzlei in Warburg.
Thema: Alicja Aldona Jochymczyk-Czapka · Baumängel · Baurecht · Bauträger · Insolvenz · Magdalena Sunal · Mängel · S+K GmbH · Sunal ·