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Kostenvorschuss vor Abnahme: Keine Fristsetzung erst nach Ablehnung!

2.02.2023 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

Es ist zur Geltendmachung der Sekundärrechte nicht erforderlich, dass eine Mängelbeseitigungsaufforderung mit Fristsetzung zur (Nach-)Erfüllung erst zeitlich nach Entstehen des Abrechnungsverhältnisses erfolgt. Eine vor dem Entstehen des Abrechnungsverhältnisses erfolgte Aufforderung mit Fristsetzung ist als Anspruchsvoraussetzung ausreichend, wenn die als fertig gestellt angebotene Leistung zu diesem Zeitpunkt fällig war. Das hat das OLG Koblenz am 15.12.2022 entschieden, OLG Koblenz, Urteil vom 15.12.2022 – 1 U 516/22.

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