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Bauern dürfen alte Pflanzensorten verkaufen

Die Luxemburger Richter stärken mit ihrem Urteil (Urt. v. 12.07.2012, Az. C 59/11) die Rechte der Europäischen Bauern. Diese dürfen bestimmtes Saatgut auch dann in den Verkehr bringen, wenn sie die allgemeinen Anforderungen für die Zulassung zu den amtlichen Katalogen nicht erfüllen. Die Saatgutrichtlinie der Europäischen Union sieht vor, dass grundsätzlich alle Sorten, die in den Verkehr gebracht werden sollen, in einem aufwendigen Verfahren zugelassen werden müssen. Eine Ausnahme hierzu bilden die sogenannten „alten Sorten“, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil klarstellte. Der EuGH sieht keinen Widerspruch zwischen der Richtlinie über den Verkehr mit Gemüsesaatgut und der Ausnahmeregelungen für so genannte „alte Sorten“. Weder durch bestimmte Grundsätze des Unionsrechts noch durch den internationalen Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft werde die Gültigkeit beider Richtlinien beeinträchtigt. Zur zitierten Webseite…

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