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LG Stuttgart: Fälschliche Abmahnung eines Internetnutzers !

Ein Internetnutzer, der aufgrund eines «Zahlendrehers» in der ermittelten IP-Adresse zu Unrecht für die Bereitstellung von Musik-Dateien im Internet abgemahnt wird und dem Abmahner darlegt, aus welchem Grund er der falsche Adressat der Abmahnung sein muss, kann auf Kosten des Abmahners gerichtlich feststellen lassen, dass ein Unterlassunganspruch gegen ihn nicht besteht. Sobald Zweifel über die Identität des Nutzers bestehen, muss der Abmahnende zumindest überprüfen, ob diese begründet sind. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Stuttgart, wie die Kanzlei Riegger Rechtsanwälte am 11.10.2007 mitteilte (Urteil vom 16.07.2007; Az.: 17 O 243/07). Zur zitierten Webseite…

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