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Vorsicht beim Bauen mit ausländischen Architekten

2.10.2012 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

WARBURG – Europa ist beinahe grenzenlos. Warum also nicht mit einem ausländischen Architekten bauen? Dabei gibt es nach Auskunft der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte in Warburg allerdings einige Probleme. Deutsche Architekten sind an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure gebunden, die sogenannte HOAI. Die in der HOAI festgelegten Honorarsätze sind verbindlich und dürfen nicht unterschritten werden. Ausländische Architekten sind nicht an die HOAI gebunden, erläutert Rechtsanwalt Alexander Jakobs. Sie dürfen ihre Planungsleistungen preiswerter anbieten als die heimische Konkurrenz. Die preisgünstigen Offerten sind aber mit Vorsicht zu genießen. Zwar sind die Planer von jenseits der Grenzen nicht geringer qualifiziert, aber im Falle eines Streits sind sie rechtlich erheblich schwerer zu belangen als ihre deutschen Kollegen. Passiert auf der vom ausländischen Baumeister betreuten Baustelle etwas, muss der Bauherr im Ausland um seine Rechte kämpfen – und zwar am Sitz des beauftragten Architekten. Und das kommt ihn in der Regel teurer als ein Rechtsstreit hierzulande, gibt Rechtsanwalt Jakobs zu bedenken.

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