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LG Düsseldorf: eBay-Bewertungen, Urteil vom 18.02.2004 (12 O 6/04)

Wer sich mit Produkten auf der Internetauktionsplattform eBay präsentiert, muss auch kritische Bewertungen hinnehmen. Dies gilt um so mehr, als die Bewertungsrichtlinien von eBay auch Gegenäußerungen des Anbieters ermöglichen. – Zur zitierten Website

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