LG Düsseldorf: eBay-Bewertungen, Urteil vom 18.02.2004 (12 O 6/04)
Wer sich mit Produkten auf der Internetauktionsplattform eBay präsentiert, muss auch kritische Bewertungen hinnehmen. Dies gilt um so mehr, als die Bewertungsrichtlinien von eBay auch Gegenäußerungen des Anbieters ermöglichen. – Zur zitierten Website