LG Düsseldorf: eBay-Bewertungen, Urteil vom 18.02.2004 (12 O 6/04)
16.09.2004 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs
Wer sich mit Produkten auf der Internetauktionsplattform eBay präsentiert, muss auch kritische Bewertungen hinnehmen. Dies gilt um so mehr, als die Bewertungsrichtlinien von eBay auch Gegenäußerungen des Anbieters ermöglichen. – Zur zitierten Website
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