LG Osnabrück: Telefonfirma muss Vertragsschluss über Mehrwertdienste beweisen
Ein Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen hat keinen Zahlungsanspruch, wenn er den ordnungsgemäßen Vertragsschluss über die Inanspruchnahme eines Mehrwertdienstes nicht nachweisen kann. Ein Anscheinsbeweis für die Korrektheit des Vertragsabschlusses existiert nicht. Dies entschied das Landgericht Osnabrück (Urteil vom 27.08.2004; Az.: 12 S 45/04, rechtskräftig). – Zur zitierten Website