OLG Celle – Namensverletzung durch Meta-Tag
Mit der Frage, ob die Nennung einer Domain im Meta-Tag einer Website als unbefugter Namensgebrauch anzusehen ist, musste sich das Oberlandesgericht Celle beschäftigen (Urteil vom 20.07.2006, Az. 13 U 65/06).
Anlass für die Entscheidung war ein Streit um den Ersatz von Abmahnkosten in Höhe von EUR 651,80. Die Beklagte betreibt ein Altenheim, und hatte hierfür eine eigene Website ins Netz gestellt. Als so genannter Meta-Tag war im Quelltext der Website (und damit auf den ersten Blick nicht sichtbar) die Internet-Adresse der Klägerin, die ebenfalls ein Altersheim betreibt, eingefügt. In der Praxis führte dies dazu, dass Internetnutzer, die nach dem Angebot der Klägerin suchten, auch bei der Beklagten landeten. Die Klägerin mahnte die Beklagte daraufhin wegen Verletzung ihres Namensrechts aus § 12 BGB ab, und begehrte Ersatz der Rechtsverfolgungskosten in Form der Abmahn- gebühren. Das OLG gab der Klägerin recht. Zur zitierten Website