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Betreiber von Online-Foren nicht allgemein und generell zur Überprüfung ihrer Foren auf Rechtsverstöße verpflichtet

29.08.2006 von Rechtsanwalt Alexander Jakobs

Nach einem Urteil des Hamburger Oberlandesgerichts ist ein Verlag nur dann zur Überwachung seiner Online-Foren auf rechtswidrige Beiträge verpflichtet, wenn er zuvor konkret auf dort stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde (Urteil vom 22.08.2006, Az.: 324 O 721/05). Das OLG grenzte sich damit von der Vorinstanz ab, die nach einem Bericht des Internet-Branchendienstes «heise.de» vom 28.08.2006 die Vorabüberwachung aller Foren verlangt hatte. Zur zitierten Webseite…

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