LG Frankfurt a. M.: Allgemeine Geschäftsbedingungen von T-Online sind teilweise nichtig
Die T-Online AG darf mehrere Klauseln nicht mehr in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwenden. Das entschied das Landgericht Frankfurt a. M. auf Antrag der Verbraucherzentrale Hamburg. T-Online hat gegen das Urteil vom 28.06.2006 Berufung eingelegt (Az.: 2/2 O 404/05). Zur zitierten Webseite…