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Elektronische Signatur ein Muss bei Mängelrügen

WARBURG – „Elektronischer Schriftverkehr per E-Mail ist schnell und praktisch, allerdings nicht in allen Fällen rechtlich ausreichend“, erläutert Rechtsanwältin Helena Jakobs aus der Kanzlei Jakobs Rechtsanwälte in Warburg. „Vor allem bei Mängelrügen langt die einfache Mail nicht. Sie braucht vielmehr eine qualifizierte elektronische Signatur.“ Helena Jakobs  empfiehlt allen am Bau Beteiligten, bei der Versendung von E-Mails darauf zu achten, dass diese nach Möglichkeit immer, mindestens aber dann eine qualifizierte elektronische Signatur besitzen, wenn die Schriftform im Sinne von § 126 BGB eingehalten werden muss. „Auch kleine Firmen sollten sich mit den Erfordernissen an eine qualifizierte elektronische Signatur vertraut machen.“ Informationen zu den technischen Anforderungen an die qualifizierte elektronische Signatur bietet die Website des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnologie www.bsi.de.

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